eine frohe Botschaft für alle Freunde des MIST 47, denn der nächste Stammtisch am 18.06.2021 darf stattfinden. Ich habe gerade die Genehmigung dafür vom Ordnungsamt der Stadt Kamp - Lintfort erhalten.
Zitat-------------------- Wenn es sich bei den teilnehmenden Personen um mehr als fünf Hausstände (nicht immunisiert) handelt, müssen alle über einen Negativtestnachweis verfügen. Es dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen. Immunisierte dürfen zusätzlich teilnehmen. -------------------------
Leider stand nicht in der Mail drin ob der Abstand von 1,50 m nebeneinander und gegenüber eingehalten werden muß und auch wurde nichts über eine Kontakt Verfolgungs Liste gesagt, da werde ich gleich noch einmal nachfragen und Euch das in den nächsten Tagen natürlich mitteilen.
In normalen Zeiten braucht sich beim MIST 47 niemand anmelden, da ich aber noch nicht weiß ob wir die Abstände einhalten müssen oder nicht, möchte ich Euch vorsichtshalber um eine Anmeldung bitten, denn wenn wir die Abstände einhalten müssen können wir leider nur max. 30 Personen unterbringen[
Anmeldungen bitte per PN hier über das Forum oder per E-Mail an hpapenberg@arcor.de
Nächste Woche Freitag ist unser 185. Stammtisch und bis jetzt haben sich 21 Personen angemeldet, wo von 7 vollständig geimpft sind. Es sind also noch Plätze frei, da vollständig geimpfte Personen auf jeden Fall kommen dürfen, wenn sie ihren Impfnachweis mitbringen.
Da die Inzidenz in NRW jetzt seit über einer Woche bei unter 35 liegt, heute sogar nur 20,8 beträgt, fällt in der Innengastronomie die Testpflicht weg. Da ich nicht wußte ob das auch für unser Treffen gilt,habe ich noch einmal beim Ordnungsamt Kamp-Lintfort nachgefragt und habe diese Antwort erhalten.
ZitatSehr geehrter Herr Papenberg,
zur Frage 1: Ihre geplante Veranstaltung ist nicht als Gastronomie zu bewerten, da es sich um eine Veranstaltung einer geschlossenen Gesellschaft handelt. Es wird demnach nach den Regeln der Kontaktbeschränkung eingestuft. Bei Ihrem Treffen (Zusammenkunft) handelt es sich von mehr als 5 Hausständen und somit ist ein Negativtestnachweis nötig.
Meine 2. Frage war wegen der Maskenpflicht und das stand in der Antwort drin
Zitatzur Frage 2: Gemäß § 5 der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW gilt die Maskenpflicht weiterhin beim Betreten und innerhalb des Restaurants (außer am Sitzplatz).
So Freunde, das bedeutet also das , wenn Ihr noch nicht geimpft seit, ein negativer Test mit Bescheinigung notwendig ist. Dieser Test ist 48 Stunden gültig und könnte also auch schon am Donnerstag Nachmittag gemacht werden.
Wichtig für alle ist auf jeden Fall das der gelbe Impfpass oder die Bescheinigung über einen negativen Test mitgebracht werden muß und so leid es mir auch tut diese Dokumente werde ich oder unser Wirt auch kontrollieren müssen und ich gehe mal davon aus das ich das machen muß.
So Freunde und jetzt freue ich ich schon sehr auf den nächsten Freitag, trotz dieser Einschränkungen.
da soll mal noch jemand durchblicken. Irgendwann werde ich mir den Weg aber doch mal antun und bei Euch auf so ein Treffen reinkommen. Steht auch schon lange auf meiner To Do Liste.
da soll mal noch jemand durchblicken. Irgendwann werde ich mir den Weg aber doch mal antun und bei Euch auf so ein Treffen reinkommen. Steht auch schon lange auf meiner To Do Liste.
wem sagst Du das, diese Verordnungen sind so schwammig das man in der Tat immer wieder nachfragen muß um nichts falsch zu machen,. Ich würde mich freuen wenn Du mal kommen würdest, aber bitte in der Corona Zeit nicht ohne Voranmeldung. In normalen Zeiten ist eine Anmeldung nicht notwendig
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